Rechtliche Hinweise

Cannabissamen werden nicht durch das Einheitsübereinkommen über Suchtstoffe von 1961 geregelt, das am 30. März 1961 in New York unterzeichnet, durch das Genfer Protokoll vom 25. März 1972 geändert und vom spanischen Staat ratifiziert wurde.

Das Einheitsübereinkommen legt fest, welcher Teil oder welche Teile der Cannabis Sativa L.-Pflanze erfasst werden: die blühenden oder fruchttragenden Spitzen der Cannabispflanze sowie das aus der Cannabispflanze gewonnene Harz, schließt jedoch ausdrücklich Samen aus. Samen sind vom rechtlichen Konzept von Cannabis ausgeschlossen und werden nicht in den Anhängen aufgeführt.

In den Samen der Pflanze Cannabis Sativa L. ist der Wirkstoff Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) nicht enthalten.

Daher werden die Samen der Cannabispflanze nach dem Einheitsübereinkommen nicht erfasst und können nicht als Betäubungsmittel eingestuft werden.

In Spanien ist der Verkauf, der Besitz und der Anbau von Cannabissamen für den persönlichen Gebrauch nicht strafbar. Das spanische Strafgesetzbuch stellt den Anbau von Cannabis zum Zweck der Förderung, Ermutigung oder Erleichterung seines Konsums durch andere unter Strafe.

Nach Ansicht des Staatsanwalts des Obersten Gerichtshofs, Herrn Fernando SEQUEROS SAZATORNIL, kann der Verkauf von Cannabissamen in Mengen für den häuslichen Anbau für den Konsum und den Eigenbedarf für denselben Zweck (einschließlich daraus erzeugter Samen) in keiner Weise als Straftat angesehen werden.

Der Anbau von Cannabis für den Eigenbedarf kann eine Ordnungswidrigkeit gemäß Artikel 36.18 des Organgesetzes 4/2015 vom 30. März zum Schutz der öffentlichen Sicherheit darstellen, wenn er an für die Öffentlichkeit sichtbaren Orten erfolgt.

Die Samen von Global Web Market, S.L. werden nur für den persönlichen Gebrauch von Personen ab 18 Jahre verkauft. Global Web Market, S.L. verkauft Cannabissamen als Sammelartikel oder zur genetischen Konservierung, mit der ausdrücklichen Einschränkung, dass sie nicht für Zwecke verwendet werden dürfen, die gegen die geltenden Vorschriften verstoßen.

Nach dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung dürfen die EU-Mitgliedstaaten den Verkauf von Waren, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr gebracht worden sind, in ihrem Hoheitsgebiet nicht verbieten, auch wenn diese Waren nach anderen technischen Vorschriften hergestellt wurden (Verordnung (EU) 2019/515 vom 19. März 2019 über die gegenseitige Anerkennung von in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr gebrachten Waren).

Die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften, die für Cannabissamen gelten, sind von Land zu Land sehr unterschiedlich. In einigen Ländern kann die Keimung und der Anbau von Cannabis für den persönlichen Gebrauch und sogar der bloße Besitz der Samen eine Straftat darstellen. Global Web Market, S.L. möchte niemanden dazu verleiten, gegen die geltende Gesetzgebung eines Landes zu verstoßen.

Aus diesem Grund bitten wir Kunden, die nicht in Spanien ansässig sind, sich über die geltende heimische Gesetzgebung zu informieren. Global Web Market, S.L. ermutigt seine Kunden zu verantwortungsvollem Handeln.

Global Web Market, S.L. lehnt jede Haftung für eventuelle Rechtsprobleme ab, die für die Käufer entstehen können, und leistet keine Rückerstattung für Saatgut, das von Spediteuren oder dem Zoll in Erfüllung ihrer Pflicht beschlagnahmt oder zurückgewiesen wurde.

Die Tatsache, dass einige Beschreibungen auf die Auswirkungen des Konsums hinweisen, bedeutet in keinem Fall, dass sie konsumiert werden sollen, da es sich lediglich um informative Beschreibungen handelt. Global Web Market, S.L. übernimmt keine Verantwortung für die Entscheidungen, die der Käufer auf der Grundlage dieser Informationen trifft, für eventuelle Druckfehler, die Dokumente und Grafiken der Seite enthalten könnten oder die durch Missbrauch der Samen entstehen. Die Informationen unterliegen, ohne Ankündigung, möglichen regelmäßigen Änderungen ihres inhaltlichen Umfangs zur Erweiterung, Verbesserung, Korrektur oder Aktualisierung des Inhalts.

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